Situierte Kompetenzen einer Fachfrau / eines Fachmannes Gesundheit

Kommentar

Diese Umsetzung ist relativ nahe am Konzept. Weggelassen wurden die „leitenden Geschichten“. Dafür finden sich zwei neue Kategorien „Normen und Regeln“ und „Haltungen“ (Beispiel). Mit „Normen und Regeln“ wird ein Teil der „theoretischen Kenntnisse“ besonders hervorgehoben, was einer Tradition des entsprechenden Berufsfeldes entspricht. „Haltungen“ ersetzen bis zu einem gewissen Grad die „leitenden Geschichten.

Nicht alle „Kompetenzen“ dieser Liste sind Kompetenzen im Sinne des Konzepts. Alle „Kompetenzen“ der ersten beiden Abschnitte („Ausrichtung ..“ und „Hygiene und Sicherheit“) wäre wohl eher als eine Ressource der Kategorie „Normen und Regeln“ bzw. „Haltungen“ zu betrachten. Das sie separat hervorgehoben werden, dürfte ebenfalls dem Bedürfnis entsprechen bestimmte zentrale Normen und Haltungen prominent hervorzuheben.

Situierte Kompetenzen

Die Ausbildung zur Fachperson Gesundheit ist eine dreijährige berufliche Grundausbildung. Im Laufe dieser Ausbildung sollen folgende Situierten Kompetenzen erworben werden (vollständiger Bildungsplan):

1. Ausrichtung des beruflichen Handelns an den Klientinnen und Klienten, den Personen in deren Beziehungsumfeld und im sozialen und kulturellen Kontext

1.1 Sie/er unterhält und pflegt respektvolle Beziehungen im beruflichen Umfeld.
1.2 Sie/er arbeitet mit den Personen im Beziehungsumfeld der Klientinnen und Klienten unterstützend zusammen.
1.3 Sie/er beobachtet Situationen, nimmt Veränderungen wahr und informiert die zuständigen Stellen bzw. Personen darüber.
1.4 Sie/er handelt in verschiedenen Lebens- und Wohnkulturen situationsgerecht und berücksichtigt dabei altersspezifische Gewohnheiten, Kultur und Religion.

2. Hygiene und Sicherheit

2.1 Sie/er führt die Händehygiene durch und hält die Arbeitssicherheit ein.

3. Pflege und Betreuung

3.1 Sie/er führt die bedarfs- und situationsgerechte Pflege von Klientinnen/Klienten gemäss bestehender Pflegeplanung und unter Berücksichtigung der altersspezifischen, kulturellen und religiösen Gewohnheiten aus.
3.2 Sie/er unterstützt die Klientinnen und Klienten bei der selbstständigen Körperpflege, leitet diese dabei an oder führt die Körperpflege stellvertretend durch.
3.3 Sie/er erhält und fördert die Beweglichkeit von Klientinnen und Klienten, leitet diese an und führt Lagerungen, Mobilisationen und Transfers durch.
3.4 Sie/er unterstützt Klientinnen und Klienten bei der Ausscheidung.
3.5 Sie/er unterstützt Klienten bei der Atmung.
3.6 Sie/er unterstützt Klientinnen und Klienten beim Umgang mit ihrer Sexualität.
3.7 Sie/er geht angemessen mit anspruchsvollen Pflegesituationen um, unter anderem mit Menschen mit Kommunikationseinschränkungen.
3.8 Sie/er unterstützt Klientinnen und Klienten beim Ruhen und Schlafen.
3.9 Sie/er wirkt gemäss der Delegation bei der Anwendung von Instrumenten mit, die der Qualitätssicherung dienen.

4. Medizinaltechnische Verrichtungen

4.1 Sie/er kontrolliert die Vitalzeichen und erstellt die Flüssigkeitsbilanz.
4.2 Sie/er führt venöse und kapillare Blutentnahmen durch.
4.3 Sie/er richtet und verabreicht Medikamente.
4.4 Sie/er richtet und verabreicht Infusionen ohne medikamentöse Zusätze bei bestehendem peripher venösem Zugang. Sie/er bedient Infusionspumpen.
4.5 Sie/er stellt Sondennahrung bereit und verabreicht diese bei bestehendem Zugang. Sie/er bedient Ernährungspumpen.
4.6 Sie/er führt subkutane und intramuskuläre Injektionen durch.
4.7 Sie/er wechselt einen Verband gemäss Vorgaben bei primär und sekundär heilenden Wunden.
4.8 Sie/er desinfiziert Instrumente und Flächen und bereitet Material für die Sterilisation vor.

5. Krise und Notfall

5.1 Sie/er erkennt Notfallsituationen, wendet Erste Hilfe an und sorgt für Hilfe.
5.2 Sie/er wirkt mit bei der Begleitung in Krisensituationen und während des Sterbens.

6. Ressourcenerhaltung und Prävention

6.1 Sie/er führt Massnahmen zur Prävention durch.
6.2 Sie/er nimmt die gesunden Anteile bei Klientinnen/Klienten wahr und fördert diese.

7. Alltagsgestaltung

7.1 Sie/er gestaltet mit verschiedenen Klientengruppen den Alltag und berücksichtigt dabei deren Bedürfnisse und soziales Umfeld.
7.2 Sie/er leitet Klientinnen und Klienten beim Aufbau einer Tagesstruktur an und unterstützt sie dabei, sich daran zu halten.

8. Ernährung

8.1 Sie/er begleitet und berät die Klientinnen und Klienten bei der Ernährung, berücksichtigt dabei Ernährungsgrundsätze, den Gesundheitszustand und individuelle und kulturelle Gewohnheiten.
8.2 Sie/er unterstützt Klientinnen und Klienten bei der Ernährung, berücksichtigt den Gesundheitszustand und setzt Hilfsmittel ein.

9. Kleidung und Wäsche

9.1 Sie/er stellt sicher, dass sich die Klientinnen und Klienten der Situation, dem Klima und den Gewohnheiten angepasst kleiden, und unterstützt die Versorgung mit sauberer Wäsche.

10. Haushalt

10.1 Sie/er sorgt für eine saubere und sichere Umgebung und berücksichtigt dabei die Grundbedürfnisse der Klientinnen und Klienten.
10.2 Sie/er stellt in Kollektivhaushalten die Schnittstellen zu den verschiedenen Dienstleistungserbringern im hauswirtschaftlichen Bereich sicher.

11. Administration

11.1 Sie/er wirkt bei der Vorbereitung von Ein- und Austritten mit. Sie bereitet die Unterlagen für Ein- und Austritte vor, führt Mutationen durch und empfängt und verabschiedet Klientinnen und Klienten. Sie/er führt Klientinnen und Klienten in die Räumlichkeiten und den Tagesablauf ein.
11.2 Sie/er arbeitet mit Mail und elektronischem Kalender sowie der branchenspezifischen Software.

12. Logistik

12.1 Sie/er organisiert und koordiniert planbare Transporte und begleitet Klientinnen und Klienten auf geplanten Transporten.
12.2 Sie/er bewirtschaftet Verbrauchsmaterialien und Medikamente. Sie/er veranlasst Reparaturen und kontrolliert die Rückgabe.
12.3 Sie/er hält Apparate und Mobiliar betriebsbereit und reinigt diese.

13. Arbeitsorganisation

13.1 Sie/er plant und organisiert ihre/seine Arbeit, führt diese aus und überprüft sie. Sie/er nimmt Aufträge entgegen und erteilt solche. In unvorhergesehenen Situationen setzt sie/er Prioritäten.

14. Die Fachfrau / der Fachmann Gesundheit als Berufsperson und Lernende/r

14.1 Sie/er versteht sich als Individuum und Lernende/r, kennt ihren/seinen Lernprozess und gestaltet diesen mit
14.2 Sie/er versteht sich als Berufsperson, verbindet dies mit der Rolle im interprofessionellen Arbeitsteam, versteht sich als Teil des Teams und gliedert sich ein.